Werte als Politikersatz?

Von Wolfgang Reinhard

Viel ist von der kulturellen Identität der Europäischen Union die Rede. Worin sie besteht oder bestehen könnte, ist Gegenstand vieler öffentlicher Debatten, aber längst nicht ausgemacht. Nicht zuletzt haben viele internationale Kulturprojekte das Ziel, einen Beitrag zur kulturellen Identitätsfindung zu leisten. In jüngster Zeit wird verstärkt eine existierende europäische Wertegemeinschaft (externer Link, öffnet neues Fenster) als kleinster gemeinsamer Nenner, wenn nicht als Fundament der Europäischen Union in Anschlag gebracht. Der Historiker Wolfgang Reinhard äußert seine Skepsis gegenüber der Inflation von Werten im europäischen Diskurs.

"Europa ist eine Wertegemeinschaft" wird uns emphatisch versichert. Der - bislang - gescheiterte Verfassungsvertrag enthält in Präambel I-2 eine Liste von Werten, «auf die die Union sich gründet: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.» Diese Werte seien, so wird weiter behauptet, «allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung, Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.» Von offenkundigen Überschneidungen auf diesen beiden Wertebenen abgesehen, könnte man behaupten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Nichtdiskriminierung seien eigentlich gar keine Werte, sondern politische Verfahren, die sich aus Werten wie Menschenwürde, Gleichheit und Gerechtigkeit herleiten ließen. Festzuhalten ist, dass im Verfassungsvertrag die europäische Wertegemeinschaft doppelt genäht wird, einmal durch übergeordnete Werte der politischen Union und zum anderen durch gemeinsame Werte der Gesellschaften in einzelnen Mitgliedsstaaten. Da die ‹gemeinsamen Werte› «unter Achtung der Vielfalt der Kulturen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten» durch die Union erhalten und entwickelt werden sollen, liegt die Frage nahe, wie es denn um die europäische Wertegemeinschaft in der Wirklichkeit bestellt sei. Anders gefragt: Wie weit trägt das Bewusstsein, einer gemeinsamen Wertegemeinschaft anzugehören, zur kulturellen Identität der Bürger Europas bei? Ihre Beschwörung lässt vermuten, dass das Desiderat Mutter der Emphase ist.

Der Sammelband Die kulturellen Werte Europas, in dem sich hochkarätige Experten auf die Suche nach einer gemeinsamen kulturellen Identität der Menschen unseres Kontinents machen, zog noch eine weitere, eine historische Ebene der Kultur zur Festigung der europäischen Wertegemeinschaft ein: die jüdisch-christliche und die griechisch- römische Tradition, Rationalität und Aufklärung, Innerlichkeit und Selbstverwirklichung sowie die Bejahung des gewöhnlichen Arbeits- und Liebeslebens. Diese Punkte werden im Verfassungsvertrag nicht explizit gemacht und dürften dort unter dem Begriff ‹kulturelles Erbe› aufgerufen werden können. Schon der Konsens darüber, ob das Christentum, ob christliche Werte für die europäische Wertegemeinschaft konstitutiv sind, ist umstritten. Dessen ungeachtet gehört der Appell an die ‹europäische Wertegemeinschaft› der Politiker wie das Amen in die Kirche.

Nicht viel anders als in den Gesellschaften der Mitgliedsstaaten lässt sich die Konjunktur der Werte als Krisensymptom in der Union interpretieren. Gerade nach dem vorläufigen Scheitern des europäischen Verfassungsvertrags und angesichts der absehbar ökonomischen Engpässe sei die Frage erlaubt, ob die Wertedebatte nicht als
Surrogat für ganz andere Sehnsüchte, Bedürfnisse und Interessen steht. Die Desillusionierung von (überzogenen) Erwartungen an steigenden Wohlstand oder wenigstens Wohlstandssicherung lässt die Werte im Kurs öffentlicher Debatten über Europa steigen.

‹Werte› haben Eigenschaften, die sie für politische Zwecke geeigneter machen als ältere ethische Begriffe wie ‹gut› und ‹böse›, ‹Prinzipien› und ‹Normen›. Werte sind verhältnismäßig vage. Da mit ihnen oft ein ganzes Bündel möglicher Bedeutungen verbunden ist, können vielerlei Leute unter demselben Begriff ihre möglicherweise ziemlich unterschiedlichen Wertvorstellungen wieder finden. Was lässt sich nicht
alles im Namen der Freiheit oder der Gerechtigkeit begründen oder fordern! Das hängt damit zusammen, dass Werte zwar einen Geltungsanspruch erheben, aber nur einen allgemeinen, aus dem sich noch keine verbindliche Handlungsanweisung für den Einzelfall ableiten lässt.
Anders verhält es sich mit ‹Prinzipien› und vor allem mit ‹Normen›, aus denen verbindliche Anweisungen für gutes und richtiges Handeln abgeleitet werden. Wenn sie und ihre Ableitungen im Recht auftreten, ist ihre Befolgung sogar einklagbar, wovon bei ‹Werten› nicht die Rede sein kann. Diese etwas abstrakte Unterscheidung erweist sich europapolitisch als ebenso bedeutsam wie praktisch. Der geltende EUVertrag
arbeitet an der entsprechenden Stelle im Gegensatz zum Verfassungsentwurf nämlich nicht mit ‹Werten›, sondern mit ‹Prinzipien› (principes), auf deutsch ‹Grundsätzen›: «Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind den Mitgliedsstaaten gemeinsam,» heißt es dort. Das bedeutet, es handelt sich nicht nur um Werte im Sinne hehrer Ideale, sondern um rechtsverbindliche Normen, die der Europäische Gerichtshof längst seiner Rechtsprechung zugrunde legt.

Der Verfassungsentwurf hat diesen harten Kern verbindlicher politischer Normen um die nebulöse Menschenwürde und die ebenso beliebte wie uneindeutige Gleichheit angereichert und, wie erwähnt, obendrein gemeinsame gesellschaftliche Werte hinzugefügt. Aber diese inhaltliche Ausweitung ging mit der formalen Entschärfung durch Verwandlung streng verbindlicher Normen in Werte mit höchst vagem
Geltungsanspruch einher. Je weniger Gemeinschaftsgefühl bei den Völkern Europas vermutet wird, desto stärker werden in den öffentlichen Diskursen ‹Werte› bemüht, die offenbar ein stärkeres Potenzial an emotionaler Verbindlichkeit aufweisen als ‹Normen›, die einen technokratischen Hautgout mit sich führen. Werte bringt man mit, Normen müssen ausgehandelt werden, so die landläufige Auffassung. 

Wenn man höchstrichterliche Urteile in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten
betrachtet, so wird schnell deutlich, wie unterschiedlich sich die vermeintlich gemeinschaftlich geteilten Werte in den nationalen Rechtskulturen niederschlagen. Die Menschenwürde ist nicht einmal in jeder Rechtsordnung als tragender Grund benannt, und selbst in den Staaten, in denen das der Fall ist, wird sie selbst bei vergleichbaren
Fällen unterschiedlich interpretiert. Gesellschaftlich explosive Konfliktbereiche wie das Staatsbürgerrecht, Sterbehilfe, Embryonenschutz, Minderheitenrechte fallen noch immer in die Verantwortung der nationalen Rechtsprechung. In der Lebenswirklichkeit
der Europäer heißt das: Zum Sterben geht man in das eine Land, zum Zeugen auf dem Wege der künstlichen Befruchtung in das andere, homosexuelle Paare ziehen von Polen z.B. nach Spanien, um dort heiraten zu können usw. Es gehört zum Ethos der kulturellen Vielfalt in der Europäischen Union, dass «unter Achtung der Vielfalt der Kulturen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten» im einen Land unter Strafe gestellt wird, was im anderen erlaubt ist. Wie weit ist es also her mit der europäischen Wertegemeinschaft? Was würde wohl geschehen, wenn man den Wert Solidarität des Verfassungsentwurfs in die konkreten Normen einer europäischen Sozialpolitik verwandelte statt in eine unverbindliche Sozialcharta?

Immerhin lassen sich Werte dank ihrer charakteristischen Unschärfe aufs trefflichste als Instrumente zum Ausschluss unerwünschter Beitrittskandidaten zurechtbiegen. Wenn man die Türkei draußen halten möchte, wird auf einmal der ‹Wert› der gemeinsamen christlichen Tradition beschworen, die aber nicht zum Verfassungs-Wertekanon der Union gehören sollten. Als ob es keine realpolitischen Argumente
gäbe, die diese und manche andere Erweiterung unzweckmäßig erscheinen lassen könnten.
Die europäische Verfassung ist vorerst gescheitert. Sie dürfte kaum daran gescheitert sein, dass der proklamierte gemeinsame Wertekanon abgelehnt wurde. Aber er war eben auch nicht so wichtig und daher wurden die Referenden in Frankreich und den Niederlanden dazu genutzt, um den nationalen Regierungen Denkzettel zu verpassen. Mit einer europäischen Wertegemeinschaft als Politikfassade, als Politikersatz, lässt sich das europäische Volk als eine - wenn auch unterentwickelte - politische Gemeinschaft nicht abspeisen. Die reale europäische Wertegemeinschaft beruht weniger auf der imposanten Werteliste des gescheiterten Verfassungsvertrags, sondern ganz einfach auf Erwartungen an ein gutes, an ein besseres Leben als vor der
oder ohne Europäische Union. Europa bedeutet seinen Bürgern Wohlstand verbunden mit Chancen durch Mobilität, beides auf dem inzwischen kaum mehr bedachten, weil selbstverständlich gewordenen Hintergrund eines beständigen Friedens in einem einst von Kriegen zerrissenen Erdteil. Der Weg von einer politischen, administrativen
Gemeinschaft zu einer Wertegemeinschaft ist (immer noch) weit. Ein Gradmesser dafür könnte die Europäisierung der nationalstaatlichen Rechtskulturen sein, die die Differenzen zwischen den nationalen Rechtskulturen mindern oder aufheben könnten. Gerichte sprechen nicht nur Recht, sie sind auch - durch ihre Urteile - wichtige Akteure auf dem Feld der Kultur; Verfassungsgerichte transportieren und gestalten gesellschaftliches Wertempfinden. Aber ist sich unsere Wertegemeinschaft überhaupt darüber einig, ob sie eine gemeinsame europäische Rechtskultur will? 

Dieser Artikel erschien im Magazin Nr. 8 der Kulturstiftung des Bundes.

Über den Autor

Wolfgang Reinhard ist emeritierter Professor für Neuere Geschichte der Universität 
Freiburg im Breisgau und Fellow am Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien der Universität Erfurt. 2001 wurde Reinhard mit dem Preis des Historischen Kollegs ausgezeichnet. Zuletzt erschien von ihm: Unsere Lügengesellschaft. Warum wir nicht bei der Wahrheit bleiben. Murmann Verlag Hamburg 2006.

Kongress "Wert Urteile - Judging Values" ab 09. Mai 2007 in Karlsruhe

Der von der Kulturstiftung des Bundes und der Stadt Karlsruhe gemeinsam veranstaltete Kongress, soll im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in einer großen, interdisziplinär und international besetzten Konferenz die Bezüge zwischen Kultur und Recht diskutieren.

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