AGG und Hinweisgeber
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt ein Diskriminierungsverbot. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (externer Link, öffnet neues Fenster) soll dazu beitragen, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Zu diesem Zweck muss in jedem Betrieb oder Unternehmen und in jeder Dienststelle eine Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden. Die Kulturstiftung des Bundes hat eine Beschwerdestelle nach dem AGG eingerichtet, die über folgendes Formular (externer Link, öffnet neues Fenster) zu erreichen ist.
Hinweisgeber-Beschwerden
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und fordert sichere Kanäle für die Meldung von Missständen. Über das untenstehende Formular können Sie Hinweise einreichen.