Beratung für beruflichen Aufstieg

Förderung für Menschen mit Behinderung in der Kunst

in Leichter Sprache

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Infos zur Beratung

Was ist das für ein Programm?

Der englische Name für das Programm ist:
Mentoring-Programm für Disabled Leadership.
Man spricht: Dis-Ebelt Lieder-Chip.
Mentoring bedeutet: Beratung.
Disabled Leadership bedeutet:
Führungs-Kräfte mit Behinderung.

Erfahrene Künstler*innen und Kulturschaffende beraten Sie.
Die Berater werden auch Mentor*innen genannt.

Das Programm ist für Künstler*innen und Kulturschaffende
mit Behinderung.
Die Teilnehmer*innen werden auch Mentees genannt.
Man spricht: Men-Ties.

Das Programm fördert den künstlerischen und beruflichen Aufstieg.
Menschen mit Behinderung lernen zum Beispiel dabei:

  • Wie man ein Kultur-Projekt durchführt.
    Zum Beispiel: Eine Ausstellung gestalten.
  • Wie man eine Kultur-Einrichtung leitet.
    Zum Beispiel: Ein Museum.

Alle Kunst-Bereiche können das Programm nutzen.
Zum Beispiel:

  • Malerei
  • Theater
  • Video

 

Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert werden Künstler*innen und Kulturschaffende mit Behinderung.
Die Förderung dauert 8 Monate.
Die Mentor*innen begleiten ihre Mentees in dieser Zeit.
Dazu gehören:

  • regelmäßige Beratung
  • künstlerische Förderung

Die Mentees und ihr*e Mentor*in sollen
ohne Barrieren zusammen arbeiten.
Die Kulturstiftung des Bundes bezahlt
deswegen die Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel: Die Übersetzung in Leichte Sprache.

Als Mentee wählen Sie Ihren Mentor oder Ihre Mentorin selbst aus.

Die Mentor*innen unterschreiben eine Absichts-Erklärung.
Absichts-Erklärung bedeutet:
Sich selbst eine Aufgabe stellen.
Das soll in der Absichts-Erklärung stehen:

  • Es finden 6 Beratungs-Gespräche statt.
    Es dürfen auch 7 oder 8 oder mehr Gespräche sein.
  • Jedes Beratungs-Gespräch dauert 2 Stunden.

Das sind Ihre Vorteile als Mentee:

  • Kostenfreie Beratung
  • Weiterbildung im Akademie-Programm
    Das sind Veranstaltungen der Kulturstiftung des Bundes.
    Sie werden dazu eingeladen.
  • Kontakt zu interessanten Künstler*innen
    und Kulturschaffenden

Wer kann sich bewerben?

Menschen mit Behinderung können sich bewerben.
Sie müssen beruflich künstlerisch tätig sein.
Zum Beispiel in den Bereichen:

  • Schauspiel
  • Tanz
  • Musik
  • Malerei
  • Medien

Auch Menschen aus kunst-nahen Berufen können sich bewerben.
Zum Beispiel:

  • Ausstellungs-Gestalter*innen
  • Film-Mitarbeiter*innen

Berufs-Einsteiger können sich auch bewerben.
Das bedeutet: Auch Anfänger.

Wieviel Förderung bekommen Mentees und Mentor*innen?

Mentees bekommen eine Förderung von 500 Euro im Monat.
Die Förderung dauert 8 Monate.
Das sind insgesamt 4.000 Euro.

Die Kulturstiftung des Bundes bezahlt die
Kosten für Barriere-Freiheit.
Dafür müssen Sie die Rechnung
an die Kulturstiftung schicken.
Die Kulturstiftung prüft die Rechnung.

Die Mentoren*innen bekommen 1 Mal 1200 Euro.

Wie können Sie sich bewerben?

Bitte stellen Sie den Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes.
Das Online-Formular ist auf der Website:
www.kulturstiftung-bund.de
Das Antragsformular lässt sich leicht ausfüllen. Bei Fragen können Sie uns anrufen: +49 345 2997 136

Sie müssen Ihre wichtigsten persönlichen Daten eintragen.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:

  • Schriftlich mit E-Mail oder Brief
  • mündlich mit Ton-Aufzeichnung oder Video
  • in deutscher Gebärden-Sprache mit Video

1. Warum interessieren Sie sich für das Mentoring?
Umfang: 1 oder 2 Seiten Text oder 5 Minuten Video.

  • Welche beruflichen Ziele haben Sie?
  • Welche Schwierigkeiten haben Sie im Beruf?
  • Welche Hilfe erwarten Sie von Ihrem Mentor
    oder von Ihrer Mentorin?
  • Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?
  • Wie wollen Sie Ihr Fördergeld nutzen?

2. Was ist ihr künstlerischer oder kunst-naher Beruf?
Oder: Welche Ausbildung haben Sie auf diesem Gebiet?
Umfang: 1 bis 2 Seiten Text oder 5 Minuten Video

3. Schriftliche Zusage von Ihrem Mentor oder Ihrer Mentorin

Wir benötigen auch einen kurzen Lebenslauf
vom Mentor oder der Mentorin.
Bitte die Zusage und den kurzen Lebenslauf im Formular hochladen.
Umfang: Bis zu einer Seite Text oder 5 Minuten Video

4. Videos bitte im Internet über einen Link bereitstellen.
zum Beispiel: Auf Ihrer Homepage oder auf Youtube.
Der Link muss im Online-Formular eingetragen werden.

Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte rechtzeitig und vollständig ein.

 

Bis wann können Sie sich bewerben?

Es gibt 3 Runden für die Bewerbung.
Das sind die Bewerbungs-Termine:

  1. Runde: 15. September 2023
  2. Runde: 15. Mai 2024
  3. Runde: 13. Dezember 2024.

 

Wie findet die Auswahl statt?

Eine Jury schlägt die Mentees vor.
Man spricht: Dschü-Ri.
In der Jury sind Fachleute.
Die Kulturstiftung des Bundes bekommt den Vorschlag.
Der Vorstand entscheidet.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderung läuft 8 Monate.

Wenn die Zusammenarbeit mehr Zeit braucht,
dann können Sie eine Verlängerung beantragen.
Begründen Sie Ihren Antrag.
Die Kulturstiftung des Bundes prüft Ihren Antrag.
Die Fördersumme bleibt gleich.

Mehr Texte in Leichter Sprache

Den Text in Schwerer Sprache gibt es hier.

 

Mehr Texte in Leichter Sprache gibt es hier.
Zum Beispiel über inklusive Kunst bei der Kulturstiftung des Bundes.
Oder darüber, was das Mentoring-Programm ist.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Möchten Sie mehr darüber wissen?
Clara Michaela Dvořák hilft Ihnen gerne weiter.

Clara-Michaela Dvořák

pik – Programm für inklusive Kunstpraxis

Telefon: 0345 / 29 97 – 207
Fax: 0345 / 29 97 – 333
E-Mail

Adresse:
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale