Fördergrundsätze

Mentoring für Disabled Leadership

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Fördergrundsätze in Einfacher und Leichter Sprache

Fördergrundsätze in Einfacher Sprache

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Fördergrundsätze in Leichter Sprache

Es gibt die Fördergrundsätze auch in Leichter Sprache.

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Fördergrundsätze

Diese Fördergrundsätze gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes.

Das Programm für inklusive Kunstpraxis „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeits­situation von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden mit Behinderung. „pik“ will den notwendigen Wandel in Kultureinrichtungen begleiten: In einer von Diversität geprägten Gesellschaft ermutigt inklusive Kultur dazu, sich an den Fähig­keiten und Bedürfnissen unterschiedlicher Menschen zu orientieren und neue Perspektiven auf künstlerische Praxis und Zusammenarbeit zuzulassen. Künstlerische Innovation soll ermöglicht und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen sollen ausgeglichen werden.

Das Mentoring für Disabled Leadership ist ein Modul des Programms „pik“ und unterstützt Künstlerinnen und Kulturschaffende mit Behinderungen als Mentees auf ihrem Weg, sich in ihrem künstlerisch-beruflichen Werdegang für Leitungspositionen in Kulturprojekten und -einrich­tungen aller Sparten dahingehend zu qualifizieren. In den Jahren 2023 bis 2025 können insgesamt bis zu 45 Tandems bestehend aus Mentee und Mentorin oder Mentor Teil des Mentorings für Disabled Leadership werden.  

Die Fördergrundsätze im Einzelnen

1. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Entwicklungsprozesse: Künstler und Kulturschaffende mit Behinderung (Mentee) werden über einen Zeitraum von acht Monaten von einer erfahrenen Künstlerin oder Kulturschaffenden (Mentor) bezüg­lich ihres künstlerisch-beruflichen Werdegangs begleitet und beraten.

Die Mentees suchen sich ihre Mentorinnen eigenständig nach Kriterien aus, die ihrem Ent­wicklungsziel in besonderer Weise dienlich sind. Alle Absprachen zwischen Mentees und Mentoren sind im Vorfeld der Antragstellung selbstständig zu tätigen. Die Mentorinnen erklären mit einem Letter of Intent verbindlich, im Falle einer Förderzusage die Mentees in mindestens sechs Gesprächen à zwei Stunden zu beraten.

Die Mentees erhalten ein Stipendium, das es ihnen finanziell ermöglicht, sich zeitliche Freiräume für den geförderten Entwicklungsprozess zu verschaffen. Access-Kosten der Mentees zur Teilnahme am Mentoring-Programm werden von der Kulturstiftung des Bundes erstattet (vgl. 3. Fördersumme). Mit dem Stipendium soll für die Mentees Beratung und Coaching durch die Mentorinnen, die eigene Qualifizierung und Netzwerkbildung sowie die Teilnahme am Akademieprogramm der Kulturstiftung des Bundes umgesetzt werden. Die Mentoren erhalten eine Aufwandsentschädigung (vgl. 3. För­dersumme).

Das Programm umfasst weiterhin die Teilnahme der Mentees am Akademieprogramm von „pik“, das die Kulturstiftung des Bundes anbietet. Es schafft den Mentees Qualifizierungs- und Vernetzungsmög­lichkeiten und steht auch den Mentorinnen offen.

2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt als Mentees sind Künstlerinnen oder Kulturschaffende, die für sich die Selbstbezeichnung einer Behinderung wählen und perspektivisch Leitungspo­sitionen in ihren jeweiligen Arbeitszusammenhängen anstreben. Sie gehen einer künstlerischen Tätigkeit auf professionellem Niveau nach oder arbeiten in kunstnahen Bereichen z.B. in der Kuration, Dramaturgie oder Vermittlung und haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Bewusst adressiert das Mentoring Akteure mit unterschiedlichen Arbeitsbiografien und Erfahrungsständen. Auch Berufsanfängerinnen und Querein­steiger können grundsätzlich Förderung erhalten.

3. Fördersumme

Das Stipendium der Kulturstiftung des Bundes beträgt für jeden Mentee 4.000 Euro. Es wird über den Zeitraum von acht Monaten ab der Förderzusage in monatlichen gleichen Raten ausgezahlt. Die Access-Kosten werden nach Bedarf und Vorlage von Belegen (d.h. Rechnungen) von der Kulturstiftung nach Prüfung erstattet, sofern diese nicht im Wege der Eingliederungshilfe nach SGB IX gegenüber dem jeweiligen Träger geltend gemacht werden können. Die Mentorinnen erhalten einmalig eine Aufwandsentschädigung von 1.200 Euro brutto für mindestens sechs Gespräche à zwei Stunden mit ihrem Mentee.

4. Antragsstellung

Die Mentorin oder der Mentor muss zum Zeitpunkt der Antragstellung feststehen. Für die Antragstellung ist ausschließlich das für dieses Programm auf der Website der Kulturstiftung des Bundes bereitgestellte Online-Formular zu ver­wenden und vollständig auszufüllen. Link zum Antragsformular (externer Link, öffnet neues Fenster). Es ist barrierearm und lässt auch die Einsendung der Antragsunterlagen in Videoformaten in mündli­cher deutscher Sprache sowie gebärdet auf Deutsch (Deutsche Gebärdensprache oder lautbegleitende Gebärdensprache auf Deutsch) zu. Ein kurzes Stammdatenblatt ist in Schriftform auszufüllen. Mit dem Online-Antrag müssen zwingend folgende Unterlagen hochgeladen werden:

  • Kurzdarstellung der Motivation zum Mentoring auf bis zu zwei Seiten bzw. in bis zu fünf Videominuten. Insbesondere ist auf die folgenden Punkte einzugehen: 
  1. Welche Ziele verbinden Sie künstlerisch, persönlich und politisch-institutionell mit dem Mentoring für Disabled Leadership? Welche Fragen und Herausforderungen möchten Sie in dem Prozess bearbeiten und klären? 
  2. Wie soll der von Ihnen ausgewählte Mentor hierzu beitragen und welche Kompetenzen bringt er mit? Welche Form des Austauschs streben Sie an?
  • Kurzdarstellung des künstlerischen Werdegangs des Mentees auf bis zu zwei Seiten bzw. in bis zu fünf Videominuten
  • Letter of intent und eine Kurzbiographie des Mentors auf insgesamt bis zu einer Seite bzw. bis zu zweieinhalb Videominuten.

Videodateien müssen über einen externen Downloadlink bereitgestellt werden. Der Link ist in den entsprechenden Feldern des Online-Antrags zu hinterlegen.

5. Antragsschluss

Die Fördermittel werden in drei Antragsrunden vergeben: Antragsschluss für die einzureichenden Anträge der ersten Runde ist der 15. September 2023, in der zweiten Runde der 15. Mai 2024 und in der dritten Runde der 13. Dezember 2024. Es gilt das Sendedatum des Online-Formulars. Die zum Antragsschluss vorliegenden Un­terlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Anträge. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berück­sichtigt werden.

6. Auswahlentscheidung

Über die Auswahl der Mentees entscheidet der Vorstand auf Empfehlung einer unabhängigen Fachjury in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die Termine für die Jurysitzung liegen etwa zehn Wochen nach Antragsschluss und werden auf der Website der Kulturstiftung des Bundes rechtzeitig bekannt gegeben.

7. Durchführungszeitraum

Die Fördermittel werden in drei Antragsrunden vergeben. Ab der Förderzusage beträgt der Förderzeitraum acht Monate. Die Entscheidung über die erste Antragsrunde ist für Mitte November 2023 vorgesehen. Bei vorliegender Förderzusage kann das Mentoring unmittelbar beginnen und muss spätestens mit Ablauf der acht Monate abgeschlossen sein.

8. Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und den ggf. erforderlichen Rücktritt vom Fördervertrag und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die im Fördervertrag vereinbarten Regelungen, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in die­sen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvor­schriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zu Prüfung berechtigt. Ebenfalls sind der BKM und dem BVA gemäß Zuwendungsbescheid an die KSB Prüfrecht einzuräumen. Missachtet der Geförderte die Regelungen des Fördervertrages, kann die Kulturstiftung des Bundes die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurückfordern

9. Gültigkeit der Fördergrundsätze

Diese Fördergrundsätze gelten ab dem 08.04.2024. Änderungen sind vorbehalten.

Kontakt 

Clara-Michaela Dvořák

pik – Programm für inklusive Kunstpraxis
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale

Tel: 49 (0)345 2997 207
Fax: 49 (0)345 2997 333
E-Mail