Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes
Fragen und Antworten
Mit Hilfe dieser Fragen und Antworten können Sie sich über die „Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“ informieren. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil am Ende jeder Frage. Die ausführlichen Antworten werden dann angezeigt.
Das rechtsgültige Dokument ist auf unserer Web-Seite veröffentlicht: Förderrichtlinien.
1. Was ist die Aufgabe der Kulturstiftung des Bundes?
Im Jahr 2002 gründete die Bundesregierung die „Kulturstiftung des Bundes.“ Der „Beauftragte für Angelegenheiten der Kultur und der Medien“ vertrat dabei die Bundesregierung.
Die Kulturstiftung unterstützt künstlerische Projekte.
Sie fördert Projekte zu Themen, die besondere Bedeutung für aktuelle Diskussionen über Kunst und Gesellschaft in der gesamten Bundesrepublik haben.
Das sind vor allem neuartige Projekte und Vorhaben in einem internationalen Rahmen.
2. Wer entscheidet über Förderanträge?
Der Vorstand der Kulturstiftung entscheidet über alle Anträge. Wünscht ein Antrag mehr als 250.000 Euro Förderung, muss auch der Stiftungsrat seine Zustimmung dazu geben.
3. Was kann die Kulturstiftung fördern?
Alle Bereiche des Kulturschaffens können gefördert werden, wenn der Zweck eines Projektes nicht der wirtschaftliche Gewinn ist und das Projekt sich mit Fragen zu unserer Zeit beschäftigt.
Zu den Bereichen des Kulturschaffens zählen besonders
- darstellende Künste,
- Bildende Kunst
- visuelle Kunst / Mendienkunst
- Literatur,
- Musik,
- Architektur,
- kunst- und kulturhistorische Projekte und
- Projekte, die verschiedene Bereiche ansprechen.
In ganz Deutschland muss es möglich sein, dass man von dem Projekt erfahren und sich darüber informieren kann. Alle Veröffentlichungen, die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen auch in deutscher Sprache erscheinen.
4. Gibt es verschiedene Förderprogramme?
In der „Allgemeinen Projektförderung“ fördert die Kulturstiftung neuartige oder internationale Projekte aus allen Bereichen des Kulturschaffens, für die mindestens 50.000 Euro Förderung beantragt werden. Daneben entwickelt die Kulturstiftung auch eigene Förderprogramme zu aktuellen Themen der Kultur.
Zu allen Förderungen gibt es besondere, zusätzliche Förderbedingungen. Die Kulturstiftung macht sie auf ihrer Web-Seite zusammen mit den „Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“ bekannt.
5. Was wird nicht gefördert?
Die Kulturstiftung fördert nicht die gesamte Tätigkeit oder den laufenden Betrieb einer Kultureinrichtung. Sie fördert nur besondere Projekte.
Sie unterstützt keine Ankäufe, keine Baumaßnahmen und keine bloßen Gastspiele im Ausland. Sie gibt auch kein Geld nur für Druckkosten.
Sie fördert keine Veranstaltungsreihen oder Projekte, die sich regelmäßig wiederholen. Der Stiftungsrat kann entscheiden, Ausnahmen von dieser Regel zu machen. Für solche Förderungen darf die Stiftung nur einen bestimmten Teil ihres Geldes ausgeben. Diese besonderen Förderungen für Reihen und wiederholte Projekte werden auf der Webseite der Kulturstiftung als „Kulturelle Leuchttürme“ bekannt gemacht.
Die Kulturstiftung kann aber besondere einzelne Teile oder einzelne Vorhaben von Veranstaltungsreihen oder wiederholten Projekten fördern.
6. Wer wird gefördert?
Die Kulturstiftung fördert Einrichtungen in Deutschland und im Ausland. Es spielt keine Rolle, welche rechtliche Form die Einrichtung hat (zum Beispiel: Stiftung, Verein, Einrichtung nach öffentlichem Recht oder nach privatem Recht).
Die Kulturstiftung fördert in der Regel keine Projekte von Einzelpersonen oder losen Gruppen von Personen, die bisher noch keine Projekte gemacht haben.
Wenn ein Projekt schon eine Förderung durch die „Beauftragte für Angelegenheiten der Kultur und der Medien der Bundesregierung“ oder eine damit verbundene Einrichtung bekommt, gibt die Kulturstiftung in der Regel keine weitere Förderung dazu.
Die Kulturstiftung fördert nur Projekte, die erst nach der Entscheidung der Kulturstiftung über die Förderung beginnen.
7. Wie stellt man einen Förderantrag?
Für alle Förderungen und Förderprogramme der Kulturstiftung gibt es besondere Online-Formulare auf der Web-Seite. Für einen Antrag muss man diese Formulare benutzen.
Man kann Förderanträge in verschiedenen Sprachen stellen. Es muss aber immer auch eine Übersetzung des Antrages in deutscher Sprache geben.
Man muss alle Formulare rechtzeitig und vollständig ausfüllen. Die schriftlichen Bestätigungen von allen Partnern, Geldgebern und den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern müssen auch rechtzeitig abgegeben werden. Die Kulturstiftung fördert immer nur einen Anteil oder einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Kosten des Projektes.
Ist ein Jury-Mitglied mit dem Antragsteller, einem Partner oder wichtigem Beteiligten des Projektes eng beruflich, vertraglich, familiär oder partnerschaftlich oder sonst in einer wichtigen Funktion verbunden, legt die Stiftung den Antrag nicht der Jury vor. Sie lehnt den Antrag aus diesem Grund ab.
Lehnt eine Fach-Jury in einem Förderbereich einen Antrag ab, darf man diesen Antrag nicht noch einmal im selben Förderbereich stellen.
Die Förderanträge sollen das Projekt beschreiben und erklären, welche Bedeutung es hat. Dafür kann man auch zusätzliche digitale Dokumente (Texte, Abbildungen, Videos oder Tonaufnahmen) hinzufügen. Die Kulturstiftung bewahrt die Förderanträge und die dazugehörigen Dokumente auf.
8. Wie geht es weiter?
Die Kulturstiftung schickt für jeden Antrag sofort eine Bestätigung zurück.
Sie prüft dann, ob die Regeln für den Antrag eingehalten wurden und teilt das Ergebnis mit. Die Stiftung kümmert sich aber nicht selbst darum, die fehlenden Informationen zu bekommen oder offene Fragen zum Antrag zu beantworten. Das ist die Aufgabe der Antragsteller.
9. Wie bekommt man das Geld?
Die Kulturstiftung überprüft, wie die Förderung verwendet wird. Das geschieht nach den Regeln des Haushaltsrechtes der Bundesrepublik Deutschland.
Über die Förderung wird ein Fördervertrag geschlossen. Dann wird das Geld ausgezahlt. Die Bestimmungen des Fördervertrages müssen genau beachtet werden.
Der Vertag legt auch fest, wie die richtige Verwendung des Geldes nachgewiesen wird (Verwendungsnachweis).
Hält man die Regeln des Fördervertrages nicht ein, kann die Kulturstiftung das gezahlte Geld zurückfordern.
10. Wann gelten die „Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“?
Zusätzlich zu diesen Richtlinien gelten auch die besonderen Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung und für die unterschiedlichen Förderprogramme und Förderfonds.
Diese Richtlinien gelten ab dem 12. Juli 2024. Sie gelten so lange, bis der Stiftungsrat sie ändert oder aufhebt.