Wichtige Hinweise vorab
Mit Hilfe dieser Fragen und Antworten können Sie sich über das Mentoring-Programm für Disabled Leadership und die Antragstellung informieren. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil am Ende jeder Frage. Die ausführlichen Antworten werden dann angezeigt.
Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Die Kulturstiftung des Bundes erteilt hiermit allgemein verständliche Auskünfte – die jeweilige Betrachtung des Einzelfalles können diese Erläuterungen nicht ersetzen.
In den Fördergrundsätzen zum Programm finden Sie rechtsgültige Informationen zum Programm und Bewerbungsprozess.
Fragen zum Förderangebot
Fragen zum Förderangebot
Was wird gefördert?
- Künstlerinnen, Künstler oder Kulturschaffende mit Behinderung (Mentee) aus allen künstlerischen Sparten werden von erfahrenen Künstlerinnen, Künstlern oder Kulturschaffenden (Mentorinnen und Mentoren) mit oder ohne Behinderung in ihren künstlerischen Entwicklungsprozessen begleitet und beraten.
Wo findet das Programm statt?
- Mit ihrem Mentor oder Mentorin vereinbaren Sie direkt, wann und wo Sie sich austauschen wollen.
- Sie können an den Veranstaltungen des Programms pik teilnehmen. Die Veranstaltungsorte dieser Arbeitstreffen und Akademien werden rechtzeitig bekanntgeben. Wir wählen barrierearme Veranstaltungsorte aus.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
- Im Laufe der geförderten acht Monate finden mindestens sechs Gespräche und Termine mit einer Dauer von jeweils zwei Stunden statt.
Wie werden die Mentees ausgewählt?
- Über die Vergabe der Mittel und die Auswahl der Stipendiaten entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury.
Video: Das Mentoring-Programm für Disabled Leadership kurz erklärt
Fragen zu den Voraussetzungen
Fragen zu den Voraussetzungen
Wer kann einen Antrag stellen?
- Künstler, Künstlerinnen oder Kulturschaffende, die sich selbst als Mensch mit Behinderung bezeichnen und die später ihre Arbeitsbereiche selbst leiten möchten.
- Es kann sich jeweils nur ein einzelner Künstler, eine einzelne Künstlerin bzw. Kulturschaffende bewerben. Anträge von mehreren Künstlerinnen, Künstlern bzw. Kulturschaffenden für ein Mentoring sind nicht möglich.
- Sie benötigen einen Wohnsitz in Deutschland.
Ich bin nicht hauptberuflich künstlerisch tätig. Kann ich mich dennoch bewerben?
- Viele Künstler und Künstlerinnen mit Behinderung sind trotz künstlerischer Arbeit auf professionellem Niveau nicht hauptberuflich künstlerisch tätig. Sie können sich trotzdem bewerben.
Muss ich meine Behinderung nachweisen?
- Nein, ihre Selbstbezeichnung ist ausschlaggebend.
Wie finde ich eine passende Mentorin oder einen passenden Mentor?
- Suchen Sie idealerweise eine Person aus Ihrer künstlerischen Sparte, deren Arbeit Sie interessiert und deren Rat für Ihre eigene aktuelle Arbeit hilfreich ist. Planen Sie genügend Zeit ein, um diese Person zu kontaktieren.
- Im Zweifel kann die KSB im Zuge der Beratungstermine Tipps geben.
- Mit einem sogenannten Letter of intent (Absichtserklärung) bestätigt Ihr Mentor oder Ihre Mentorin die Zusammenarbeit. Dieser Letter of intent vervollständigt den Antrag. Eine Mustervorlage der Absichtserklärung können Sie hier herunterladen.
Welche Qualifikationen muss meine Wunsch-Mentorin oder mein Wunsch-Mentor vorweisen?
- Mentorinnen oder Mentoren verfügen über eine mehrjährige Expertise in dem entsprechenden Berufsfeld.
- Es können Mentorinnen und Mentoren mit oder ohne Behinderung ausgewählt werden. Ausschlaggebend ist, dass Sie im Bewerbungsschreiben konkret darlegen, welche Schritte zur Professionalisierung Sie mit dem Mentoring erreichen wollen und wie der Mentor Sie dabei konkret unterstützen kann.
- Grundsätzlich richtet sich das Mentoring-Programm an Personen, die Leitungsaufgaben in ihrem künstlerischen Bereich anstreben. Das sind in der Regel Personen, die sich immer weiter professionalisieren.
Video zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung
Fragen zur Bewerbung / Antragstellung
Fragen zur Bewerbung / Antragstellung
Wann ist Antragsschluss?
- Antragsschluss für die erste Runde: 15.09.2023
- Antragsschluss für die zweite Runde: 15.05.2024
- Antragsschluss für die dritte Runde: 13.12.2024
Wo kann ich mich bewerben?
- Es gibt ein barrierearmes Antragsformular auf der Website der Kulturstiftung des Bundes. Link zum Antragsformular
Wie kann ich mich bewerben?
- Sie können Ihre Bewerbung schriftlich oder in Videoformaten in mündlicher Deutscher Sprache sowie gebärdet auf Deutsch (Deutsche Gebärdensprache oder lautbegleitende Gebärdensprache auf Deutsch) einreichen.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig für die Bewerbung?
- Persönliche Angaben (Name, Kontakt, Lebenslauf)
- Bereich, in dem Sie tätig sind und Unterstützung möchten (kurzer Werdegang)
- Eine kurze Darstellung der eigenen Motive und Ideen für das Mentoring (Motivationsschreiben)
- Mit einem Letter of Intent versichern die Mentoren oder Mentorinnen schriftlich, dass sie die Mentees in mindestens sechs Gesprächen jeweils zwei Stunden lang beraten.
Wie kann ich meine Bewerbung gut vorbereiten?
- Sie können sich vorab von uns beraten lassen. Schicken Sie uns Ihre Fragen – entweder schriftlich per E-Mail an pik(at)kulturstiftung-bund.de oder als Video in Deutscher Gebärdensprache über unseren Übersetzungsservice SQAT.
- Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Wunsch-Mentor oder Wunsch-Mentorin. Fragen Sie nach, ob er Sie im Rahmen des Programms begleiten und beraten wird.
Kann ich mich mehrfach bewerben?
- Die Teilnahme ist nur einmal möglich. Falls Sie jedoch nicht ausgewählt wurden, ist in einer der nächsten Runde eine erneute Bewerbung möglich.
Video zum Online-Antrag
Fragen zum Stipendium und zu Access-Kosten
Fragen zum Stipendium / anderen Auszahlungen
Gibt es eine Bezahlung?
- Ja, Mentees erhalten ein Stipendium von 4.000 Euro. Die Kulturstiftung zahlt die Summe in acht gleichen Raten aus.
- Mentorinnen und Mentoren erhalten 1.200 Euro (brutto) als Aufwandsentschädigung.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Das Geld wird ausgezahlt, sobald die Förderzusage rechtskräftig ist.
Die Förderzusage ist rechtskräftig, wenn alle Verträge (1. Stipendienvertrag mit Mentee und 2. Vertrag mit Mentor*in) geschlossen sind. Das heißt, alle Verträge müssen unterschrieben und an die Kulturstiftung gesendet werden.
Das Geld wird immer zum ersten des Monats ausgezahlt.
Bezahlt die Kulturstiftung Access-Kosten?
Ja, die Access-Kosten der Mentees werden nach Bedarf und Vorlage von Belegen erstattet.
Die Access-Kosten werden mit Rechnungen nachgewiesen. Die Rechnungen müssen an die Kulturstiftung gesendet werden. Die Kulturstiftung prüft die Rechnungen und erstattet danach die Access-Kosten.
Die Access-Kosten werden nicht bezahlt, wenn sie über die Eingliederungshilfe erstattet werden. Die Eingliederungshilfe (externer Link, öffnet neues Fenster) ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) beschrieben wird.
Was sind Access-Kosten?
Access-Kosten sind Kosten für Barrierefreiheit. Dies sind zum Beispiel die Kosten für Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache und in Leichte Sprache. Auch das Honorar für die persönliche Assistenz sind Access-Kosten.
Video zur Stipendium-Auszahlung und zu den Access-Kosten
Kontakt
Clara-Michaela Dvořák
pik – Programm für inklusive Kunstpraxis
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale
Tel: 49 (0)345 2997 207
Fax: 49 (0)345 2997 333
E-Mail