WAYS

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Auf einen Blick

Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm “WAYS” langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Projekte sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden. 

 

Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen

2025-2026: Fonds Anbahnung: bis zu achtmonatige Recherche- und Arbeitsaufenthalte

2027-2031: Fonds Fellows-at-Large: ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte einer Einzelperson in einer Kultureinrichtung in Deutschland bzw. im außereuropäischen Ausland (one-way exchange)

2027-2031: Fonds Tandem: zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

Die Erfahrungen aus den Programmen TURN und TURN2 haben gezeigt, dass es globaler Denk- und Arbeitsräume bedarf, um die Herausforderungen der Gegenwart umfassend in den Blick zu bekommen. Sie haben auch gezeigt, dass gerade in transkontinentalen Kooperationen, die Gegenwartsfragen aus zeitgenössischen künstlerischen Perspektiven behandeln wollen, mehr Zeit für den Austausch brauchen. Bestandteil des neuen Programms “WAYS” ist die Verständigung über neue Formen künstlerisch-kultureller Kooperation, ganz gleich, welches Thema oder welche Sparte gewählt wird. Ausgehend von ihrem eigenen Kompetenzprofil definieren die beteiligten Projektpartner ihre Kooperationsinteressen selbstbestimmt und ohne explizite Themenvorgaben. Die Positionen der Partner sollen in allen Phasen der Projektdurchführung gleichberechtigt zur Geltung kommen.

Derzeit sieht die Kulturstiftung Förderregionen in Afrika, Zentral-, West- und Südostasien sowie Indien, Ozeanien und Lateinamerika vor. Die konkrete Programmausgestaltung erfolgt im Rahmen eines Konsultationsverfahrens. Das Programm ermöglicht einen Austausch in beide Richtungen: von und nach Deutschland, wobei stets eine Organisation bzw. Kulturinstitution mit Sitz in Deutschlandbeteiligt sein muss. Die Kulturstiftung stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

2024 | Auftaktphase: Internationale Konsultationen

Um frühzeitig internationale Perspektiven in die Programmgestaltung mit einzubeziehen, hat die Kulturstiftung erstmals einen halbjährigen Konsultationsprozess mit fünfzehn ausgewählten Expertinnen und Experten u. a. aus Europa, Südamerika, Zentral- und Südostasien, dem Nahen Osten sowie afrikanischen Ländern durchgeführt.  

Diverse Stimmen aus Kunst und Kultur  

Die Künstlerinnen, Kuratoren und Wissenschaftlerinnen aus den Bereichen Literatur, Musik, Film, Theater, Archiv, Festival, Bildende und Darstellende Künste waren eingeladen, die Kulturstiftung zu beraten und die Ausrichtung des Programms vor dem Start der Antrags- und Förderphase zu schärfen, etwa mit Blick auf Themen wie Fairness, Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit in mehrjährigen Kooperationen. Weiterhin diskutierte die Gruppe gemeinsam mit der Kulturstiftung über Vertragsmodalitäten (im Rahmen rechtlicher Gegebenheiten), mögliche daraus resultierende ungleiche Machtverhältnisse sowie die Einbindung relevanter Akteure. In insgesamt sechs Treffen zwischen März und August 2024 spielte die Gruppe konkrete Szenarien transkontinentaler Partnerschaften in verschiedenen Kontexten durch, nahm Chancen und Herausforderungen in den Blick und machte Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Programms. 

“Roadmap of Collaboration” für faire und nachhaltige Zusammenarbeit 

Die Konsultationsgruppe hat gemeinsam mit dem Team der Kulturstiftung eine „Roadmap of Collaboration“ kreiert, die erste Leitfragen für internationale Partnerschaften bündelt. Die Roadmap unterstützt die geförderten Projekte dabei, über künstlerische und strukturelle Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit ins Gespräch zu kommen und begleitet ihren weiteren Austausch. Die Roadmap of Collaboration lädt dazu ein, sich kontinuierlich mit Voraussetzungen für das Gelingen fairer und nachhaltiger Partnerschaften auseinanderzusetzen und diese weiterzudenken.

2025 – 2026 | Fonds Anbahnung

Um neue, ko-kreativ entwickelte Vorhaben anzubahnen, startet das Programm mit der Förderung von bis zu achtmonatigen internationalen Recherchen und Arbeitsaufenthalten, die der inhaltlichen Forschung, dem Kennenlernen der Szenen vor Ort sowie der Anbahnung und Etablierung langfristiger Partnerschaften dienen. Antragsberechtigt im Fonds Anbahnung sind Institutionen und Freie Gruppen in Deutschland und im nicht-europäischen Ausland – nicht aber Einzelpersonen. Geplant ist die Förderung von mindestens 60 Recherchevorhaben.

2027 – 2031 | Fonds Fellows-at-Large

Mit dem Fonds Fellows-at-Large lädt die Kulturstiftung außereuropäische Persönlichkeiten, die für künstlerische Exzellenz, organisatorische Erneuerung oder eine andere fachliche Expertise stehen, zu einem ein- bis max. zweijährigen Arbeitsaufenthalt in einer Kulturinstitution mit Sitz in Deutschland ein. Und auch die Gegenrichtung ist möglich: Einzelpersonen aus einer Kulturinstitution in Deutschland arbeiten an einer Kultureinrichtung im außereuropäischen Ausland.

Die Fellows-at-Large sollen auf gleicher hierarchischer Ebene mit anderen Verantwortlichen der jeweiligen Kulturorganisation arbeiten. Für öffentlich wirksame Formate stellt ihnen das Programm ihr eigenes Produktionsbudgetzur Verfügung. Die Fellows sind in den Darstellenden Künsten tätig (etwa als Regisseurinnen oder Dramaturgen), im Tanz (als Choreographinnen), in der Architektur (als Experten für urbane Nachhaltigkeit oder circular economy), in Museen (als Kuratorinnen oder Vermittler) oder sie arbeiten in Kulturinstitutionen, die auch alltags- und communitybezogene Bereiche des Social Design einschließen können. Geplant ist die Förderung von mindestens zwölf bis zu zweijährigen Fellows-at-Large. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kulturinstitutionen.

2027 – 2031 | Fonds Tandem

Der Fonds Tandem zielt auf die Förderung von zwei- bis maximal vierjährigen Tandembeziehungen von deutschen Kultureinrichtungen oder freien Gruppen mit außereuropäischen Kulturorganisationen aller Sparten. Über die Kooperationsbereiche entscheiden die Partner gemeinsam. Ansatzpunkte können zum Beispiel in den Bereichen künstlerische Kooperation bei Vermittlungsmethoden oder multiperspektivische Sammlungsbearbeitung liegen; denkbare Themenfelder sind innovative Archivarbeit, Erfahrungen mit Migration, künstlerisch geführte community-spaces oder circular economiesin Architektur und Stadtentwicklung. Im Zentrum stehen immer die fairen und praxisorientierten Arbeits- und Austauschbeziehungen, die in gemeinsame Projekte münden. Wie sehen innovative Formen transkontinentaler Zusammenarbeit aus, die über Klischees und Kurzbesuche, über unzeitgemäße Formen des Leihverkehrs oder des Touring hinausgehen? Geplant ist die Förderung von mindestens zwölf zwei- bis zu vierjährigen transkontinentalen Tandems.

Antrags- und Auswahlverfahren für die einzelnen Fonds

Im Herbst 2024 startet die Ausschreibung und Antragsphase des Fonds Anbahnung. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und in den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Für die im Fonds Anbahnung erfolgreich geförderten Kulturinstitutionen starten voraussichtlich im Jahr 2026 die Ausschreibungen der beiden Fonds Fellows-at-Large und Tandems. Die erfolgreich im Fonds Anbahnung geförderten Freien Gruppen können sich ausschließlich für den Fonds Tandem bewerben, nicht jedoch für die Fellows-at-Large. Über die Förderung in allen drei Fonds entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury. 

Programmbegleitende Veranstaltungen

Die im Programm geförderten Vorhaben sollen bundesweit Impulse für innovative Austauschformate mit außereuropäischen Kooperationspartnern setzen. Um eine wirkungsvolle kommunikative Vermittlung sowie kulturpolitische Sichtbarkeit zu ermöglichen, plant die Kulturstiftung des Bundes die Durchführung verschiedener Kommunikations- und Wissensformate.

Konferenzen und Working groups

Voraussichtlich 2026 findet eine auf mehreren Kontinenten parallel durchgeführte „Conference for Fair and Sustainable Collaborations“ statt. Die Konferenz soll hybrid stattfinden, der Hauptaustragungsort ist Deutschland. Hierfür kommen Persönlichkeiten aus Kunst, Kultur, Politik und Zivilgesellschaftmit dem Publikum zusammen, um aktuelle Themen des globalen Kulturaustauschs zu diskutieren und ausgewählte künstlerische Produktionen kennenzulernen. Außerdem soll hier an der Weiterentwicklung von Empfehlungen für „Fair and sustainable collaborations“ gearbeitet werden. Die Konferenz wird in Form vom „Working Groups“ fortgeführt, die in eine Abschlusskonferenz münden.

Wissenstransfer in Akademien und Beratung

Für sämtliche Programmmodule entwickelt die Kulturstiftung ein internationales Akademieprogramm, bei dem sich Mitwirkende zu Fragen internationaler Zusammenarbeit verständigen können.

Kontakt

Cora Hegewald

Transkontinentale PartnerschaftenKulturstiftung des BundesFranckeplatz 206110 Halle an der Saale
Tel: 49 (0)345 2997 154Fax: 49 (0)345 2997 333E-Mail an Cora Hegewald