Kulturinstitutionen entwickeln derzeit intensiv digitale Formate, mit denen sie unter den pandemiebedingten Einschränkungen dennoch ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert deshalb mit fünf Millionen Euro dive in. Programm für digitale Interaktionen der Kulturstiftung des Bundes. Ziel der Förderung ist es, in der aktuellen Situation innovativen digitalen Dialog- und Vermittlungsprojekten einen Schub zu verleihen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Kontakt und Austausch mit dem Publikum sind für Kultureinrichtungen der Schlüssel zum Erfolg. In der derzeitigen Krise, in der Abstand die oberste Bürgerpflicht ist, ist das eine große Herausforderung. Ich bin beeindruckt vom Ideenreichtum, mit dem viele kreative Akteure in der Krise neue digitale Wege gehen. Diese Digitalisierungs- und Modernisierungswelle möchte ich aus dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR heraus kräftig unterstützen und verstärken. Eine starke Partnerin dabei ist die Kulturstiftung des Bundes, die bereits mit dem Programm Kultur Digital beispielgebende Akzente für die Digitalisierung des Kulturbereichs gesetzt hat."
Das Programm "dive in" richtet sich bundesweit an Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Es möchte diesen Akteuren ermöglichen, bis Ende kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben des digitalen Austauschs umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit originellen digitalen Anwendungen zu experimentieren, vorhandene Angebote weiterzuentwickeln sowie analoge und digitale Formate miteinander zu verbinden.
Gefördert werden digitale Formate wie Apps, Games, Virtual Reality- und AugmentedReality-Anwendungen, Motion Capture, interaktive Webseiten, Plattformen, CitizenScience Projekte oder Künstliche Intelligenz, die neue Formen der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder der Partizipation mit Besucherinnen und Besuchern erproben. Alle Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Für die Vorhaben können Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro beantragt werden, wobei die Mindestfördersumme 50.000 Euro beträgt. Die Projekte müssen eine durch Eigen- und/oder Drittmittel gesicherte Finanzierung von 10% an den Gesamtkosten erbringen.
Förderanträge können bis zum 30. September 2020 ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden: antrag.kulturstiftung-bund.de (externer Link, öffnet neues Fenster)
Über die Auswahl der geförderten Vorhaben entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Empfehlung einer unabhängigen Fachjury voraussichtlich im November 2020.
Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur (externer Link, öffnet neues Fenster)