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Tanz und Theater
Wanderlust - Fonds für internationale Theaterpartnerschaften
Der Fonds Wanderlust der Kulturstiftung des Bundes fördert auf Antrag deutsche Stadt- und Staatstheater, die eine feste Partnerschaft mit einem ausländischen Theater eingehen wollen. Gefördert wird die Partnerschaft als Ganzes; in deren Rahmen sind der Austausch von künstlerischem Personal, gegenseitige Gastspiele und gemeinsame Produktionen möglich und erwünscht. Die Auswahl über zu fördernde Projekte trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury.
Zu den Fördergrundsätzen
Heimspiel - Fonds für Theaterprojekte
Die Kulturstiftung des Bundes hat einen Fonds für Theaterprojekte eingerichtet, die sich auf künstlerisch herausragende Weise mit der urbanen und sozialen Wirklichkeit ihrer Stadt auseinandersetzen. Ziel des Fonds ist es, mit den geförderten Projekten ein neues Publikum für Theater zu interessieren und eine Auseinandersetzung mit der Rolle des (Stadt-)Theaters in Deutschland anzuregen.
Zu den Fördergrundsätzen
Häufig gestellte Fragen
Förderantrag Fonds Heimspiel
Fonds Darstellende Künste
Der Fonds Darstellende Künste e.V. fördert herausragende Projekte aus den Bereichen Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Tanztheater, Figurentheater, Kinder- und Jugendtheater, Performance, multimediale Projekte mit dem Schwerpunkt der Darstellenden Künste, Kabarett, Zirkus und Artistik, Theater- und Tanzpädagogik. Die Projekte zeichnen sich durch hohe Qualität und künstlerische Innovation aus.
Die Förderpraxis des Fonds folgt vier Schwerpunkten: Experimentelle Projekte mit beispielhaftem Charakter; größere, auch längerfristige Modellvorhaben, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der Darstellenden Künste geben; Veranstaltungen und Projekte, die in besonderem Maße dem künstlerischen Austausch dienen, z.B. Festivals, Tagungen, Veröffentlichungen, Workshops; und: Im Sinne aktiver Vermittlungsarbeit soll die Zusammenarbeit der Darstellenden Künste mit anderen, auch spartenübergreifenden Institutionen und Arbeitsfeldern gefördert werden, z.B. im Rahmen von Bildungseinrichtungen, Kulturzentren, Medien und Verlagen. Eine Jury vergibt zweimal im Jahr Projektzuschüsse. Gefördert werden Projekte sowohl von festen freien Gruppen, eigens dafür zusammengesetzten Ensembles, Institutionen und Organisationen, als auch von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern. Ihnen wird der Vorrang vor öffentlichen Antragstellern (z.B. kommunalen Einrichtungen) gegeben.
Seit diesem Jahr neu hinzugekommen sind thematische Ausschreibungen für Projekte, die gezielt zu diesen Fragestellungen entwickelt wurden. Die Förderbeträge sollen die Realisierung dieser Projekte auch unabhängig von anderen Förderern ermöglichen.
Nationales Performance Netz
Im Rahmen des Tanzplan Deutschland unterstützt die Kulturstiftung des Bundes die Koproduktionsförderung des Nationalen Performance Netzes (NPN).
Ziel des NPN ist die Förderung des bundesweiten Austauschs im zeitgenössischen Tanz durch die finanzielle Unterstützung bundesländerübergreifender Kooperationen zwischen Veranstaltern und Tanzgruppen.
Mit der Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes konnte die bestehende Gastspielförderung um eine Koproduktionsförderung ergänzt werden, die in Höhe von 900.000 Euro über die gesamte Laufzeit des Tanzplans (bis 2010) wirksam wird.
Zielgruppe der Förderung sind Einzelkünstler und Kompanien, die mit Veranstaltern in anderen Bundesländern sowie international koproduzieren und deren künstlerische Arbeit eine überregionale Relevanz hat. Der Antragsteller muss in Deutschland ansässig sein und die Produktion muss maßgeblich in Deutschland erarbeitet werden. Eine weitere wesentliche Voraussetzung der Koproduktionsförderung ist, dass entweder zwei Partnerorganisationen aus verschiedenen Bundesländern in Deutschland mit einem dritten ausländischer Partner kooperieren oder, dass es zu einer Zusammenarbeit zwischen zwei Partnern aus einem neuen und einem alten Bundesland kommt. Der Koproduktionsantrag kann mit bis zu 50% der Produktionskosten unterstützt werden.
Kontakt:
Anita Kerzmann
Wanderlust - Fonds für internationale Theaterpartnerschaften
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Tel.: +49 (0)345 2997 161
Fax: +49 (0)345 2997 333
>E-Mail
Torsten Maß
HEIMSPIEL - Fonds für Theaterprojekte
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Tel.: +49 (0)345 2997 123
Fax: +49 (0)345 2997 300
>Email
Fonds Darstellende Künste e.V.
Weberstraße 59a
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 280 48 57/58
Fax: +49 (0)228 280 48 59
info@fonds-daku.de
Nationales Performance Netz / Joint Adventures
Emil-Geis-Str. 21
81379 München
Tel.: +49 (0)89 7242 515
Fax: +49 (0)89 7237 782
Weiterführende Informationen
Antragsformulare und weitere Informationen
Die Antragsformulare für den Fonds Wanderlust und den Fonds HEIMSPIEL finden Sie unter den weiterführenden Links. Antragsformulare des Fonds Darstellende Künste und des Nationalen Performance Netzes stehen auf deren eigenen Websites zum Herunterladen bereit.
Jurys
Über Anträge für den Fonds Wanderlust und den Fonds HEIMSPIEL entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Empfehlung einer Fachjury. Das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste besteht aus Fachleuten, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Auch über die Vergabe der NPN-Fördergelder entscheidet eine unabhängige Fachjury.
Einsendetermine
Beim Fonds Wanderlust ist der nächste Einsendeschluss am 15. Oktober 2009. Beim HEIMSPIEL - Fonds für Theaterprojekte jeweils am 31. März und 31. Oktober eines Jahres, beim Fonds Darstellende Künste am 1. Februar und 1. August eines Jahres, beim Nationalen Performance Netz (NPN) am 31. Januar und 15. April für die Gastspielförderung. Die NPN-Koproduktionsförderung wurde im Rahmen von Tanzplan Deutschland bis zum Ende des Jahres 2009 gefördert. Über eine Fortführung der NPN-Koproduktionsförderung im Jahr 2010 wird derzeit verhandelt. Sobald das Ergebnis feststeht, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.