Inhalt
Bildende Kunst
Stiftung Kunstfonds
Die Stiftung Kunstfonds fördert die zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses und die Realisierung innovativer Projekte.
Einzelkünstler können sich projektunabhängig auf ein Arbeitsstipendium bewerben, haben aber auch die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Sach- und Reisekosten eines konkreten künstlerischen Vorhabens zu beantragen. Für Restaurierungsmaßnahmen von Medienarbeiten gewährt der Fonds ebenfalls finanzielle Unterstützung an Einzelkünstler. In Einzelfällen übernimmt die Stiftung Kunstfonds Kosten bei der Erstellung von Werkverzeichnissen. Eine Jury aus Künstlern, Kunstvereinsleitern und Galeristen entscheidet einmal jährlich über die Vergabe.
Im Bereich der Kunstvermittlung fördert der Kunstfonds in erster Linie die Realisierung von Ausstellungen; das können Ausstellungen zur zeitgenössischen bildenden Kunst sein, aber auch Erstausstellungen von qualifizierten Einzelkünstlern. Im Sonderprogramm "Erstausstellungen" stehen überregional aktiven deutschen Ausstellungshäusern Finanzhilfen für die erste größere Einzelausstellung von in Deutschland lebenden bildenen Künstler/innen zur Verfügung. Außerdem vergibt der Kunstfonds an Verlage und Museen, Kunstvereine, Galerien, Artotheken u.a. Druckkostenzuschüsse für Publikationen und Dokumentationen herausragender künstlerischer Arbeiten. Eine zweite Fach-Jury der Stiftung Kunstfonds entscheidet ebenfalls einmal jährlich über die Vergabe der Fördermittel.
Kontakt:
Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst
Weberstraße 61, 53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 9153 411
Fax: +49 (0)228 9153 441
info@kunstfonds.de
Weiterführende Informationen
Antragsformulare
Formulare für die unterschiedlichen Gruppen von Antragstellern (Künstler, Künstlergruppen, Kunstvermittler und Verlage) bietet die Stiftung Kunstfonds auf ihrer Website zum Herunterladen an.
Einsendeschluss
Je nach Art des Antrags entweder der 30. Juni oder der 31. Oktober eines Jahres.
Jury
Über die Anträge entscheidet die eigene Jury der Stiftung Kunstfonds.